Rechtsprechung
OLG München, 02.12.1971 - 1 U 1291/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 472
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.11.2017 - III ZR 60/16
BGH konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen …
a) Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, ob sich die Haftung der Beklagten zu 3 nach den Amtshaftungsgrundsätzen (§ 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG) richtet, was das Berufungsgericht angenommen hat (…so bereits in seinem vorgenannten Urteil aaO), oder ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses von einer privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht auszugehen ist, deren Verletzung dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823, 831 BGB) unterfällt (siehe in Bezug auf kommunal betriebene Schwimmbäder mit öffentlich-rechtlichem Benutzungsverhältnis OLG München, VersR 1972, 472, 473 und OLG Saarbrücken aaO S. 60; wohl auch OLG Düsseldorf NVwZ-RR 1995, 65) In beiden Fällen ist der Haftungsausschluss unwirksam. - BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes
Die Verkehrssicherungspflicht verlangte von ihr bei der Gestaltung des Spielplatzes wie bei anderen öffentlichen Freizeiteinrichtungen nur den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgingen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar waren (vgl. OLG München VersR 1972, 472, 473; 1975, 478). - LG Aachen, 29.03.1989 - 4 O 157/88
Schadensersatz wegen Ausrutschens vor einer Umkleidekabine in einer städtischen …
Die Zuordnung auch der Verkehrssicherungspflicht zu den hoheitlich zu erfüllenden Amtspflichten hätte einer dahin gehenden ausdrücklichen - und hier fehlenden - Satzungsnorm bedurft (vgl. BGHZ 35, 111, 112; BGHZ 34, 206, 210; OLG München VersR 1975, 478; OLG München VersR 1972, 472, 473).Dementsprechend hat sich der Badegast auf die in einem Schwimmbad typischen Gefahren durch entsprechend gesteigerte eigene Vorsicht selbst einzustellen (vgl. BGH VersR 1963, 814; OLG München VersR 1972, 472, 473).
Erst bei Gefahren, die nicht ohne weiteres bei Anwendung zumutbarer Vorsicht der Badegäste erkennbar sind, setzt die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers des Schwimmbades ein (vgl. OLG München VersR 1972, 472, 473).
- OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz auf Grund eines …
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 5.6.1979 (S. 6) dargelegt, daß die Beklagte für den "...-See" Verkehrssicherungspflichtig ist (vgl. dazu auch Senat in VersR 1972, 472).Sie hat aber die Benutzer vor solchen Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagebenutzung hinausgehen, von diesem nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1980, 1159/1160 m.w.N.; OLG Zweibrücken VersR 1977, 483; Senat in VersR 1972, 472/473 und 1975, 478).
- LG Mönchengladbach, 23.05.2008 - 3 O 498/07 Die Verkehrssicherungspflicht verlangte von ihr bei der Gestaltung des Spielplatzes wie bei anderen öffentlichen Freizeiteinrichtungen nur den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgingen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne Weiteres erkennbar waren (vgl. OLG München VersR 1972, 472, 473; 1975, 478).
Rechtsprechung
OLG Köln, 05.02.1971 - 3 U 28/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 472
- VersR 1972, 547
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 02.12.1971 - 3 U 64/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
ZPO § 945; HambPrG § 11
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1972, 333
- VersR 1972, 472
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Denn über das Bestehen eines Gegendarstellungsanspruchs gegenüber dem NDR wird abschließend im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden; im Gegensatz zu den eigentlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet ein Hauptsacheverfahren nicht statt (vgl. OLG Hamburg, MDR 1972, S. 333 [334], st. Rspr.; Seitz/Schmidt/Schöner, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 1980, Rdnrn. 380 und 375).